Berliner Wassercharta

Vorwort

 

Die privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) sind Ende 2013 vom Land Berlin zurückgekauft worden. Wir wollen weitergehen und die Berliner Wasserbetriebe wie auch die Wasserpolitik insgesamt demokratisieren, um einen transparenten, sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Umgang mit dem Wasser in Berlin zu erreichen.

Dies verlangt eine vollständige Rückführung des ehemals teilprivatisierten Betriebes in Berliner Landeseigentum. Der Berliner Wassertisch hat hierzu diesen Vorschlag für eine Berliner Wassercharta erstellt. Dieser soll in einem gesellschaftlich breiten Diskurs weiterentwickelt werden. Wir wollen die vielfältigen Kompetenzen zum Thema Wasser in unserer Stadt zusammenbringen und die Berliner Bevölkerung zur aktiven Mitwirkung einladen. Die Berliner Wassercharta sehen wir als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und als Wegweiser für die Berliner Wasserbetriebe.

Präambel

 

1. Diese Charta basiert auf der UN-Resolution für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung vom 28.07.2010 und auf der im September 2013 erfolgreich abgestimmten ersten Petition der Europäischen Bürgerinitiative right2water.

2. Diese Grundrechte sind unveräußerlich und dürfen weder durch nationale noch transnationale Verträge eingeschränkt werden.

3. Alle Menschen in Berlin erhalten die Möglichkeit, sich demokratisch an der Umsetzung einer sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wasserpolitik zu beteiligen. Das setzt Transparenz auf allen Ebenen voraus.

4. Eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist untrennbar mit dem Natur- und Ressourcenschutz verbunden.

5. Die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe ist am Gemeinwohl zu orientieren. Das schließt eine Gewinnorientierung aus. Das Wassergeld der Bevölkerung darf ausschließlich für die nachhaltige Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung verwendet werden: „Wasser zahlt Wasser“.

Die nachfolgenden Grundsätze bilden dafür den Rahmen.

 

1. Allgemeine und politische Grundsätze

1.1 Die Berliner Wasserbetriebe dienen dem Gemeinwohl. Der Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung muss als Menschenrecht für alle Berlinerinnen und Berliner dauerhaft gewährleistet sein.

1.2 Wasser muss für alle Berlinerinnen und Berliner erschwinglich sein. Sie haben ein Recht auf den Bezug qualitativ hochwertigen Wassers zu sozial angemessenen Gebühren.

1.3 Die Berliner Wasserbetriebe bleiben dauerhaft als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge vollständig im Eigentum des Landes und werden kommunalrechtlich geführt. Es darf keine Privatisierung bzw. Teilprivatisierung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung geben, auch nicht im Rahmen sogenannter öffentlich-privater Partnerschaften oder ähnlicher Modelle. Die hygienisch einwandfreie Versorgung mit dem lebensnotwendigen Gut Wasser und seine Entsorgung sind vorrangige und voneinander untrennbare Aufgaben des Landes.

1.4 Die Berliner Siedlungswasserwirtschaft muss in einem Abstimmungsprozess mit allen Akteuren besonders unter Beteiligung der Berliner Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig entwickelt werden. Dies erfordert eine hohe Transparenz.

2. Soziale und ökonomische Grundsätze

2.1 Die Berliner Wasserbetriebe werden nicht gewinnorientiert geführt. Sie erheben Gebühren, mit denen die Kosten der Einrichtungen gedeckt sowie Rücklagen für Investitionen in eine nachhaltige wirtschaftliche und technische Entwicklung gebildet werden können.

2.2 Das Tarifmodell der Berliner Wasserbetriebe entlastet Kleinverbraucher und belastet Großverbraucher.

2.3 Es werden keine wasserfremden Unternehmen in die Berliner Wasserbetriebe integriert.

2.4 Wasser aus dem Berliner Grundwasser und Uferfiltrat soll den heutigen und allen folgenden Generationen mindestens in gleich hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die technischen Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen hierzu dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen unter Einbeziehung eines alternativen Wassermanagements.

2.5 Die Berliner Wasserbetriebe sind offen für übergreifende Kooperationen im Rahmen einer öffentlich geführten Siedlungswasserwirtschaft. Das Gemeinwohl ist dafür das Leitbild. Eine Gewinnorientierung bei überregionalen Kooperationen wird grundsätzlich abgelehnt.

2.6 Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung des Personals der Berliner Wasserbetriebe müssen gemäß dem Leitsatz der Internationalen Arbeitsorganisation ILO den Anforderungen der Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Menschenwürde genügen. Die Entgelte für alle Beschäftigten richten sich nach dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Das bestehende Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten der Berliner Wasserbetriebe wird gewährleistet und weiter ausgebaut.

2.7 Das Land Berlin stellt für demokratische Beteiligungsarbeit und wasserbezogene Forschung Ressourcen in angemessenem Umfang bereit.

3. Ökologische Grundsätze

3.1 Die Berliner Wasserbetriebe versorgen Berlin mit Trinkwasser aus den eigenen Grundwasserressourcen und aus gewonnenem Uferfiltrat aus Spree und Havel.

3.2 Die Arbeit der Berliner Wasserbetriebe wie auch die Ausrichtung der Berliner Politik stehen im Zeichen des Ressourcenschutzes. Die Ökobilanz Berlins darf sich nicht verschlechtern, sondern ist stets zu verbessern.

3.3 Das Land setzt die ökologischen Normen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahr 2000 um und verankert diese Bestimmungen in gesetzliche Normen.

3.4 Zum Schutz der Wasserressourcen und der Reduzierung des Schadstoffeintrags ins Grundwasser ist der ökologische Landbau zu fördern. Berlin setzt sich für eine Reform der europäischen und bundesdeutschen Agrar- und Energiepflanzenanbaupolitik ein mit dem Ziel, die Nährstoff- und Pestizideinträge in Gewässer deutlich zu verringern.

3.5 Berlins Oberflächengewässer sind hinsichtlich Ufergestaltung und ökologischer Durchgängigkeit insgesamt naturnäher zu entwickeln. Das Land verfolgt keinen naturunverträglichen Ausbau der Gewässer.

3.6 Wasserschutzgebiete sind zu erhalten und zu pflegen. Eine Umwidmung in spekulatives Bauland ist auszuschließen.

3.7 Zum Schutz der Grundwasserressourcen erfolgen Wasserentnahmen in einem festgelegten ökologisch verträglichen Maß.

3.8 Das Land Berlin entwickelt in Zusammenarbeit mit den BWB und in Abstimmung mit der Bevölkerung ein Gesamtkonzept für das Grundwassermanagement.

3.9 Das Grundwasserentnahmeentgelt wird als zweckgebundene Abgabe definiert und zum Schutz des Grundwassers und der Berliner Gewässer eingesetzt.

3.10. Das Land Berlin fördert eine naturnahe, am Boden- und damit Gewässerschutz orientierte Grünraumentwicklung. Die Berliner Wasserbetriebe sind mitverantwortlich für den städtischen Wasserhaushalt, im Rahmen ihrer Aufgaben haben sie sich daher ebenfalls für den Erhalt der Berliner Grünflächen jeglicher Art einzusetzen.

3.11. Das Bodenmanagement wird auf die Sicherung des Grund- und Oberflächenwassers und der Fließgewässer ausgerichtet. Die weitere Versiegelung von Böden ist zu vermeiden, gegebenenfalls rückgängig zu machen. Quantität, Qualität und Struktur unversiegelter Böden sind zu erhalten. Regenwasser wird, soweit möglich, vor Ort versickert, um die Kanalisation zu entlasten.

3.12. Fracking und andere Methoden zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas in und um Berlin sind für alle Zeit auszuschließen. Die unterirdische Speicherung von abgeschiedenem CO2 bleibt in Berlin auch für die Zukunft ausgeschlossen. Das Land setzt sich für ein bundesweites Verbot ein.

3.13. Das Land Berlin arbeitet zur baldigen Beendigung von Schadstoffeinträgen in die Flüsse und zur Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für alle länderübergreifend zusammen.

4. Rechtliche Grundsätze

4.1 Die Berliner Wassercharta ist die Grundlage für die Auslegung bestehender und neuer Gesetze, rechtlicher Bestimmungen und sonstiger Regelungen.

 

Berliner Wassercharta 2015
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Berlin Water Charter 2015
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Der Berliner Wassertisch hat auf einer Pressekonferenz am 5. September 2013 erstmalig der Öffentlichkeit den Vorschlag für eine Berliner Wassercharta vorgestellt. Dieses Dokument soll die Grundlage sein, um  • die Wasserbetriebe und die Wasserpolitik zu demokratisieren, • eine transparente, sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Siedlungswasserwirtschaft in Berlin zu erreichen, • durch aktive Mitwirkung der Bevölkerung als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und als Wegweiser für die Berliner Wasserbetriebe zur Geltung gebracht werden.  Nach Konsultation mit mehreren wasserpolitisch interessierten Initiativen ist daraus im März 2015 eine neue Fassung entstanden, die Sie hier lesen können.